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Der EU AI Act - Was Musikvereine beim Einsatz von KI beachten müssen

Der EU AI Act (EU-KI-Verordnung) ist der europäische Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Er ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar. Seit 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten des Art. 50. Der Bayerische Blasmusikverband bietet mit einer Handreichung eine allgemeine Orientierung für den typischen KI-Einsatz in Musikvereinen.

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