Ehrungen des MON
Ehrungen sind ein wichtiges Mittel, die Leistungen der ehrenamtlichen Funktionäre und Musiker/innen aber auch Förderer ideell zu honorieren.
Der MON bietet in Kooperation mit dem Bayerischen Blasmusikverband eine breite Ehrungspalette an. Alle Ehrungen können über die Verwaltungssoftware des MON beantragt werden.
Ehrungen für aktive Tätigkeit als Musiker/in
Ehrennadeln des Musikbundes von Ober- und Niederbayern
- Bronze (für 15 Jahre) 11,20 Euro Netto
- Silber (für 25 Jahre) 11,20 Euro Netto
- Gold (für 40 Jahre) 15,20 Euro Netto
Ehrungen für Verdienste als Funktionär
Verdienstmedaille (für Verdienste als Funktionär)
- Bronze (für 10 Jahre) 13,40 Euro Netto
- Silber (für 15 Jahre) 13,40 Euro Netto
- Gold (für 20 Jahre) 17,40 Euro Netto
- Diamant (für 25 Jahre) 17,40 Euro Netto
- Diamant (für 30 Jahre) 17,40 Euro Netto
- Diamant (für 35 Jahre) 17,40 Euro Netto
Ehrungen für Förderer und besondere Verdienste
Fördermedaille (für besondere Verdienst von Mäzenen, Förderer oder Passiven)
- Bronze 13,40 Euro Netto
- Silber 13,40 Euro Netto
- Gold 13,40 Euro Netto
Ehrungen für Dirigenten-/Stabführer
Dirigentennadeln des Musikbundes von Ober- und Niederbayern für aktive Tätigkeit
- Bronze (für 10 Jahre) 13,40 Euro Netto
- Silber (für 15 Jahre) 13,40 Euro Netto
- Gold (für 20 Jahre) 17,40 Euro Netto
- Gold (für 25 Jahre) 17,40 Euro Netto
- Gold (für 30 Jahre) 17,40 Euro Netto
Die folgenden MON-Ehrungen werden als Ehrenbrief ausgestellt:
- MON-Ehrennadel in Gold für 40 Jahre
- MON-Verdienstmedaille in Gold (20 J.) und Diamant (25/30/35 J.)
- MON-Dirigentennadel in Gold für 25 und 30 Jahr
Ehrungen des BBMV
Anerkennungskultur sollte ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit sein. Deshalb bietet der Bayerische Blasmusikverband für langjährige Verdienste nachfolgende Ehrungen an. Jede Ehrung wird mit einem Ehrenbrief versendet. Die Ehrungen können nicht direkt beim Bayerischen Blasmusikverband, sondern nur über die Mitgliedsverbände beantragt werden.
Ehrungsordnung (PDF)
PRO MUSICA
Die PRO-MUSICA-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift "PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN". Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Verleihung
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einem Musikverein verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Musikverein in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Antrag
Den Antrag auf Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette stellt der Musikverein. Er verwendet dazu ein Formular, das beim Bundesmusikverband Chor- und Orchester e.V. (BMCO) angefordert werden kann.
Die Antragsteller schicken ihre Unterlagen an ihren zuständigen Dachverband; dieser leitet den gesamten Antrag an die Geschäftsstelle der BMCO weiter.
Der BMCO bereitet die Anträge zur Vorlage im Empfehlungsausschuss vor. Der Empfehlungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester und Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Letzter Termin für die Einreichung des Antrages bei der BMCO ist der 01. Juli im Jahr vor der Verleihung.