Musik in Bewegung
Ansprechpartner für den Bereich Marschmusik
Franz Haidu
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Richtlinien der Marschmusik
Marschmusik nimmt in der Öffentlichkeit – gerade bei gesellschaftlichen Ereignissen wie z. B. Fest- oder Kirchenzügen – einen hohen Stellenwert ein. Dabei sollte sich die Kapelle mit einer musikalisch und optisch einwandfreien Darbietung dem Publikum und den Ehrengästen präsentieren.
Deswegen hat der Bayerische Blasmusikverband das Geheft zur Marschmusik überarbeitet. Das vorliegende Heft soll Hinweise geben, wie diese kulturelle Tradition am besten in die Praxis umgesetzt werden kann.
Gedruckte Exemplare können Sie in der Geschäftsstelle Ihres Verbandes anfordern. Die pdf-Version finden Sie hier zum Download:
Musik in Bewegung – Richtlinien der Marschmusik
Der Feldschritt für das Jahr 2023 ist die Nummer 2, für das Jahr 2024 die Nummer 3.
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Am 17.09.2016 wurden von der BBMV-Musikkommission die neuen Wertung-Bögen für Marschmusik genehmigt. Je nach Wertungsstufe (A - E) ändern sich ab 2017 Anzahl und Gewichtung der einzelnen Wertungskriterien. Durch die neue Wertungsweise werden stufenspezifische Kriterien in der Gewichtung angehoben und neue mit geringerer Gewichtung kommen dazu. Damit wird eine ausgewogenere Beurteilung gegenüber dem alten Bewertungssystem erreicht. Die Errechnung in unser gewohntes 100-Punktesystem wir die neu entwickelte Software übernehmen. Die erreichte Punktzahl und das Prädikat bleiben durch das neue System unberührt.