Musik in Bewegung

  • Ansprechpartner für den Bereich Marschmusik

    Franz Haidu

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Richtlinien der Marschmusik

Marschmusik nimmt in der Öffentlichkeit – gerade bei gesellschaftlichen Ereignissen wie z. B. Fest- oder Kirchenzügen – einen hohen Stellenwert ein. Dabei sollte sich die Kapelle mit einer musikalisch und optisch einwandfreien Darbietung dem Publikum und den Ehrengästen präsentieren.

Deswegen hat der Bayerische Blasmusikverband das Geheft zur Marschmusik überarbeitet. Das vorliegende Heft soll Hinweise geben, wie diese kulturelle Tradition am besten in die Praxis umgesetzt werden kann.

Gedruckte Exemplare können Sie in der Geschäftsstelle Ihres Verbandes anfordern. Die pdf-Version finden Sie hier zum Download:

Musik in Bewegung – Richtlinien der Marschmusik

Der Feldschritt für das Jahr 2023 ist die Nummer 2, für das Jahr 2024 die Nummer 3.



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Die Geschichte der Blasmusik