Fördermöglichkeiten

für den Bau von Probenheimen, Konzertreisen ins Ausland und musikalisch begabte Jugendliche


In verschiedensten Bereichen musikalischer Aktivität können Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung genutzt werden. Folgend sind einige dieser Möglichkeiten, die für unsere Mitglieder relevant sein könnten, aufgelistet.

 


Probenheime

Neben regionalen Förderungen (z.B. über die jeweilige Kommune) besteht nur die Möglichkeit der Förderung über den Kulturfonds Bayern (Kunst). Je nach Baukosten und Unterstützung durch die Kommune sind hier bis zu 50.000 Euro Förderung möglich.

Anträge sind vom Projektträger bzw. Veranstalter bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr in 2-facher Ausfertigung bei der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen.

Dort kann der zuständige Mitarbeiter auch Fragen beantworten und Tipps für die Antragstellung geben.

Weitere Informationen: Kulturfonds Bayern

Neuer Probenraum der Knappschafts- und Trachtenkapelle Peiting
Neuer Probenraum der Knappschafts- und Trachtenkapelle Peiting

Internationale Jugendbegegnung

Vereine, die eine internationale Jugendbegegnung (IJB) durchführen wollen, können dafür Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten. Eine IJB kann in Deutschland oder im Land der Partnergruppe stattfinden. Hierfür kann eine Förderung bei der Deutschen Bläserjugend beantragen. Der Antrag muss rechtzeitig im Vorjahr gestellt werden. Wie viel Geld ein Verein für eine IJB bekommt und wofür es ausgegeben werden darf, kommt auf das Partnerland an.

Hier gibt es Informationen über die Fördermöglichkeiten einer IJB mit einer Partnergruppe aus:


Konzertreisen

Der Bereich Förderung internationaler musikalischer Begegnung ist ein Programm des Bayerischen Musikrates. Ziel ist es, die musikkulturelle Repräsentation Bayerns im Ausland im Interesse der Völkerverständigung zu fördern und zu pflegen. Besonders Ziele in Osteuropa und in westliche Länder, mit denen noch kein hinreichender musikkultureller Austausch besteht, werden unterstützt.

Um den Kontakt in den Osten noch weiter zu intensivieren, können auch Aufwendungen gastgebender bayerischer Veranstalter für die Betreuung von Gastensembles aus osteuropäischen Ländern geltend gemacht werden, dazu können zählen: Konzerte, die Teilnahme an Wettbewerben in Bayern, usw.

Mehr Informationen: Förderung internationaler musikalischer Begegnung


Begabtenförderung

Die musikalische Ausbildung der Kinder kostet Geld. Stellt sich dann noch heraus, dass das Kind hochbegabt ist und nichts lieber tut als zu musizieren, wird es für viele Familien schwierig eine gute Ausbildung zu finanzieren.

Deshalb wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt. Jedes Jahr entscheidet ein Ausschuss über eine Vielzahl an Anträgen.

Bezuschusst werden Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente. Antragsfrist ist üblicherweise der 01. Mai.

Mehr Informationen: Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats