Amateurmusikfonds: Neue Förderrunde
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Förderrunde. Ab sofort können gemeinnützige Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und weitere Organisationen der Amateurmusik Förderanträge für Projekte im Jahr 2027 stellen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2026.
Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt.
Wichtige Informationen
- Antragsberechtigt: Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
- Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro
- Antragsfrist: 30. September 2026
- Projektlaufzeit: ab 1. Januar 2027 und bis maximal 31. Dezember 2027
- Schwerpunkte: Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten
Beratung und Antragstellung
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ermutigt, bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:
- Webseite: Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die „Fragen und Antworten“ und den Link zur Antragstellung) https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/
- YouTube-Erklärvideos: www.youtube.com/@bmco.verband
- Hotline: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35
- Schriftliche Beratung per E-Mail: amf@bundesmusikverband.de